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Qualifizierungschancengesetz: So lässt du KI-Weiterbildung für dein Team fördern
Über das Qualifizierungschancengesetz kann die Agentur für Arbeit die KI-Weiterbildung deines Teams bezuschussen – Lehrgangskosten und Gehalt. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen gelten und wie du Schritt für Schritt vorgehst.
Du willst dein Team in KI fit machen, aber eine längere Weiterbildung kostet Geld und Arbeitszeit? Genau dafür gibt es das Qualifizierungschancengesetz. Dahinter steckt die Beschäftigtenförderung der Agentur für Arbeit: Sie kann die Weiterbildung deiner Mitarbeitenden bezuschussen, sowohl die Lehrgangskosten als auch einen Teil des Gehalts während der Schulung.
In diesem Beitrag erfährst du, wie die Förderung funktioniert, welche Voraussetzungen gelten und wie du Schritt für Schritt vorgehst, wenn du eine KI-Weiterbildung für dein Team fördern lassen willst.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung, keine Rechts- oder Förderberatung. Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Was ist das Qualifizierungschancengesetz?
Das Qualifizierungschancengesetz ist 2019 in Kraft getreten und wurde seitdem mehrfach angepasst. Die eigentliche Regel steht heute in § 82 SGB III („Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“). Im Alltag spricht man deshalb auch von Beschäftigtenförderung oder kurz von QCG-Förderung.
Die Idee dahinter: Arbeit verändert sich, etwa durch Digitalisierung und KI. Statt zu warten, bis Stellen wegfallen, sollen Beschäftigte rechtzeitig dazulernen, und zwar während sie im Betrieb bleiben. Die Agentur für Arbeit beteiligt sich an den Kosten, der Arbeitgeber trägt je nach Betriebsgröße einen Teil selbst.
Gerade für KI-Themen passt das gut. Wer im Team lernt, Abläufe mit KI zu automatisieren, Daten sicher zu verarbeiten und KI-Werkzeuge sinnvoll einzusetzen, erwirbt Fähigkeiten, die weit über den aktuellen Arbeitsplatz hinaus gefragt sind.
Wie hoch ist die QCG-Förderung?
Die Zuschüsse hängen vor allem von der Größe deines Unternehmens ab. Gezählt werden alle Beschäftigten des Unternehmens, Teilzeitkräfte anteilig. Gehört dein Betrieb zu einem Konzern, zählt der Konzern. Nach § 82 SGB III gilt im Grundsatz:
- Unter 50 Beschäftigte: Ein Eigenanteil an den Lehrgangskosten soll entfallen. Zum Arbeitsentgelt gibt es einen Zuschuss von 75 %.
- 50 bis unter 500 Beschäftigte: Du trägst 50 % der Lehrgangskosten selbst. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt 50 %.
- Ab 500 Beschäftigten: Du trägst 75 % der Lehrgangskosten selbst. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt 25 %.
Zwei Besonderheiten lohnen sich zu kennen:
- Ältere und schwerbehinderte Beschäftigte: In Betrieben unter 500 Beschäftigten soll der Eigenanteil an den Lehrgangskosten entfallen, wenn die Person zu Beginn mindestens 45 Jahre alt oder schwerbehindert ist.
- Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag: Gibt es eine Regelung zur betrieblichen Weiterbildung, sinkt der Eigenanteil um fünf Prozentpunkte, und der Entgeltzuschuss kann um fünf Prozentpunkte steigen.
Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt wird für die Zeiten gezahlt, in denen die Person für die Weiterbildung freigestellt ist und ihr Gehalt weiterläuft. Für kleine Betriebe ist das oft der entscheidende Punkt, weil die fehlende Arbeitszeit sonst am meisten schmerzt.
Die Voraussetzungen der QCG-Förderung im Überblick
Damit eine Weiterbildung gefördert werden kann, müssen laut § 82 SGB III unter anderem diese QCG-Voraussetzungen erfüllt sein:
- Mehr als 120 Stunden Umfang. Die Weiterbildung muss nicht am Stück stattfinden. Wichtig: Nach den aktuellen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zählen Lernanteile ohne festen Termin (zum Beispiel reines Selbststudium mit Videos) nicht zu diesen Stunden.
- Mehr als eine kurze Anpassungsschulung. Es geht um Wissen, das über den aktuellen Arbeitsplatz hinausreicht, nicht um eine Einweisung in ein einzelnes Programm. Rein betriebsspezifische Schulungen sind ausgeschlossen.
- Zugelassener Träger und zugelassene Maßnahme. Träger und Kurs brauchen eine Zulassung nach AZAV.
- Berufsabschluss liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück. Für Beschäftigte ohne Berufsabschluss gibt es eigene Regeln.
- Keine QCG-geförderte Weiterbildung in den letzten zwei Jahren für dieselbe Person.
- Keine gesetzliche Pflichtschulung. Weiterbildungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, werden nicht gefördert.
Der letzte Punkt ist bei KI interessant. Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, für ausreichende KI-Kompetenz im Team sorgen. Was das bedeutet, liest du in unserem Beitrag zur KI-Kompetenz-Pflicht für Arbeitgeber. Eine kurze Grundlagenschulung, die nur diese Pflicht abdeckt, ist kein Fall für das Qualifizierungschancengesetz, schon wegen der Mindestdauer. Eine umfassende Weiterbildung, in der dein Team zum Beispiel lernt, eigene Abläufe und KI-Agenten zu bauen, geht deutlich darüber hinaus. Wie die Agentur für Arbeit eine konkrete Maßnahme einordnet, klärst du am besten vorab im Gespräch.
KI-Weiterbildung über die Arbeitsagentur: So gehst du vor
Der Weg zur KI-Weiterbildung über die Arbeitsagentur ist weniger kompliziert, als viele denken. In der Praxis sieht er meist so aus:
1. Bedarf klären
Überleg zuerst, wer im Team was lernen soll und warum. Welche Aufgaben kosten heute viel Zeit? Wo wird KI schon genutzt, wo fehlt Wissen? Oft reicht es, wenn ein oder zwei Personen das Thema richtig tief lernen und danach Ansprechpartner für alle anderen sind.
2. Passende Weiterbildung auswählen
Achte darauf, dass die Weiterbildung die Voraussetzungen erfüllt: mehr als 120 Stunden mit festen Lernzeiten, ein zugelassener Träger, Inhalte über den aktuellen Arbeitsplatz hinaus. Frag beim Anbieter nach der Zulassung und nach dem genauen Stundenplan.
3. Kontakt mit dem Arbeitgeber-Service aufnehmen
Zuständig ist die Agentur für Arbeit am Sitz deines Unternehmens, genauer der Arbeitgeber-Service. Dort besprichst du dein Vorhaben, die Unternehmensgröße und die geplanten Teilnehmenden. Hier zeigt sich auch, welche Unterlagen gebraucht werden.
4. Antrag rechtzeitig stellen
Stell den Antrag vor Beginn der Weiterbildung. Leistungen der Arbeitsförderung werden grundsätzlich nur gezahlt, wenn sie vorher beantragt wurden. Plane deshalb genug Vorlauf ein. Betrifft die Weiterbildung mehrere vergleichbare Beschäftigte, ist auch ein Sammelantrag durch den Arbeitgeber möglich, wenn die Beschäftigten oder der Betriebsrat zustimmen.
5. Bildungsgutschein und Start
Bewilligt die Agentur für Arbeit die Förderung, bekommt die teilnehmende Person in der Regel einen Bildungsgutschein, der vor Kursbeginn beim Träger eingereicht wird. Danach kann es losgehen. Während der Weiterbildung bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, und die Lernzeiten werden wie vereinbart freigestellt.
Typische Fragen aus kleinen Betrieben
„Lohnt sich das für uns überhaupt?“ Gerade für Betriebe unter 50 Beschäftigten sind die Zuschüsse am höchsten. Viele Unternehmen im Mittelstand zwischen Tuttlingen und Stuttgart arbeiten mit schlanken Teams. Dort macht es einen großen Unterschied, wenn die Lehrgangskosten weitgehend entfallen und ein Teil des Gehalts erstattet wird.
„Wir können niemanden 120 Stunden entbehren.“ Die Stunden müssen nicht am Stück liegen. Viele Weiterbildungen laufen berufsbegleitend in festen Blöcken über mehrere Wochen. So bleibt der Betrieb arbeitsfähig, und das Gelernte wird direkt mit echten Aufgaben ausprobiert.
„Was, wenn die Agentur Nein sagt?“ Die Förderung ist eine Ermessensleistung, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Deshalb lohnt sich das Gespräch mit dem Arbeitgeber-Service, bevor du etwas fest buchst.
Mehr zu Schulungen in der Region findest du auf unseren Seiten zur KI-Schulung in Tuttlingen und zur KI-Schulung in Stuttgart.
Was dein Team in einer geförderten KI-Weiterbildung lernen kann
Eine Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden bietet Raum für mehr als nur Grundlagen. Sinnvolle Inhalte sind zum Beispiel:
- Fundament: Wie KI-Werkzeuge arbeiten, wo ihre Grenzen liegen und welche Daten in welches Tool dürfen.
- Praxis im Büro: Texte, Angebote, Recherchen und Zusammenfassungen mit KI schneller und sicherer erstellen.
- Automatisierung: Wiederkehrende Abläufe erkennen, sauber beschreiben und mit Werkzeugen wie n8n selbst bauen. Wie das aussieht, liest du in unserem Beitrag zur KI-Automatisierung mit n8n.
- Sicherheit und Verantwortung: Rechte, Zugangsdaten, Datenschutz und die Frage, wann ein Mensch entscheiden muss.
Fazit
Das Qualifizierungschancengesetz ist eine echte Chance, dein Team in KI weiterzubilden, ohne die vollen Kosten allein zu tragen. Entscheidend sind drei Dinge: eine Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden bei einem zugelassenen Träger, Inhalte, die über den aktuellen Arbeitsplatz hinausgehen, und ein Antrag vor dem Start.
Ob dein Betrieb grundsätzlich in Frage kommt, kannst du in zwei Minuten einschätzen: Mach unseren Fördercheck. Die verbindliche Entscheidung trifft danach die Agentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Was fördert das Qualifizierungschancengesetz?
Die Agentur für Arbeit kann nach § 82 SGB III die Weiterbildung von Beschäftigten bezuschussen: die Lehrgangskosten und einen Teil des Arbeitsentgelts während der Freistellung. Die Höhe hängt vor allem von der Unternehmensgröße ab. Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Welche Voraussetzungen muss eine KI-Weiterbildung erfüllen?
Unter anderem muss sie mehr als 120 Stunden umfassen, über eine kurze arbeitsplatzbezogene Anpassungsschulung hinausgehen und bei einem nach AZAV zugelassenen Träger stattfinden. Lernanteile ohne festen Termin zählen nach den aktuellen Weisungen nicht zu den Stunden.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn der Weiterbildung. Leistungen der Arbeitsförderung werden grundsätzlich nur gezahlt, wenn sie vorher beantragt wurden. Erster Ansprechpartner ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit am Sitz deines Unternehmens.
Wird eine Pflichtschulung zur KI-Kompetenz gefördert?
Weiterbildungen, zu denen der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sind von der Förderung ausgeschlossen. Eine kurze Grundlagenschulung erreicht zudem nicht die Mindestdauer. Eine umfassende KI-Weiterbildung kann anders bewertet werden, das klärt die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
